Eine Selbstmörderin? Aber wer schon würde, nur mit Pelzmantel und Perlenkette bekleidet, ins trübe Wasser des Arno springen? Drogen? Sexgeschäfte? Nur weitere Tote können das Dickicht der roten Fäden entwirren.
Der Autor untersucht, ob und wie die bisherigen wehrverfassungsrechtlichen Regelungen auf neuartige Cyberoperationen der Streitkräfte übertragen werden können. Die Arbeit zeigt auf, dass die Verfassung aufgrund ihrer Normoffenheit grundsätzlich in der Lage ist, neue technologische Entwicklungen zu erfassen. Sie offenbart aber gleichzeitig, dass für einige Anwendungsszenarien von Cyberoperationen gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.