Kommunalaufsicht geschieht in der Regel durch formlose Beratung. Dergestalt können die Aufsichtsbehörden vorsorglich unterstützen oder nachträglich zur Selbstkorrektur anregen und somit den Einsatz förmlich-repressiver Aufsichtsmittel vermeiden. In der Ab-handlung wird u.a. geklärt, ob ein Beratungsanspruch besteht und wie weit sich ein solcher ggf. erstreckt. Unter Einbeziehung der Ergebnisse einer empirischen Sozialstudie werden Handlungsempfehlungen für kommunale Praktiker herausgearbeitet.
Der ehemalige Fernsehfachmann seziert die Sendungen, untersucht Meldungen und deren Platzierung, nimmt den Zeitgeist auf die Schippe und spricht bittere Wahrheiten aus. Und erinnert uns an unsere Bürgerpflicht: Motzen statt Glotzen!
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