Die Abhandlung untersucht die Verwertbarkeit nonverbaler Verhaltensweisen von Prozessbeteiligten in der Hauptverhandlung und zeigt auf, dass diese partiell unwillkürlichen Reaktionen - entgegen dem vielfach »ersten Rechtsgefühl« - sowohl für den Fall ihres zufälligen Auftretens als auch für den Fall der gezielten Provokation durch ein Strafverfolgungsorgan vollständig verwertbar sind und dies etwa auch zu Lasten des schweigenden Angeklagten.
Obwohl sie zu den Spitzenkräften der sächsischen Kunst zählten, sind der Landschafts- und Theatermaler sowie Innendekorateur Johann Ludwig Giesel (1747-1814) und der Architekt und Gartenkünstler Johann August Giesel (1751-1822) heute weithin unbekannt. Der Tagungsband ist die erste ihnen gewidmete Monografie überhaupt.