<p>Die Abnahme ist der Dreh- und Angelpunkt des Werk- bzw. Bauvertragsrechts. An die rechtsgeschäftliche Abnahme sind zahlreiche Rechtsfolgen geknüpft. Auf Grund der verschiedenen Abnahmeformen im BGB und in der VOB/B kommt es immer wieder zu Unsicherheiten und Auseinandersetzungen zwischen den Bauvertragsparteien. Durch das neue Bauvertragsrecht wurden auch die Abnahmeregelungen angepasst. Die fiktive Abnahme wurde aufgewertet und es wurde ein Procedere zur Zustandsfeststellung geschaffen, das dem Unternehmer im Streitfall hilft, die Abnahmereife seiner Leistungen zu beweisen. <br>Die Autoren schaffen Klarheit durch praxisnahe Erläuterungen, überarbeitete Checklisten und den neuen Umständen angepasste Muster. Die maßgebende aktuelle Rechtsprechung wird so eingearbeitet, dass der Leser die Spruchpraxis der Gerichte schnell nachvollziehen kann. </p>
<p><strong>NEU in der 3. Auflage:</strong></p>
<ul>
<li>Anpassung der Abnahmeregeln an das neue Bauvertragsrecht</li>
<li>Durchgreifende Änderungen des Fiktionstatbestandes und seiner Rechtsfolgen</li>
<li>Verbraucherschutz und Hinweispflicht des Unternehmers</li>
<li>Zustandsfeststellung im BGB bei verweigerter Abnahme</li>
<li>Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zur Abnahme</li>
</ul>
<p><strong>Das Autorenteam:</strong><br><em>Dr. Thomas Hildebrandt</em>, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der Kanzlei Leinemann und Partner in Hamburg. <br><em>Dr. Amneh Abu Saris</em>, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht in der Kanzlei Leinemann und Partner in Hamburg.</p>
Eine unsichtbare, undurchdringliche Wand, jenseits derer Totenstille herrscht, schiebt sich auf einmal zwischen das Tal, in dem die Ich-Erzählerin lebt, und die Außenwelt . . .
Ein unnachahmliches Gleichnis für das unüberwindliche Einsamsein.
Ein wunderbarer Querschnitt durch Bachs Klavierwerk - radikal, schnörkellos und zeitlos modern gespielt von einem der größten Bach-Interpreten aller Zeiten.
Über Jahrhunderte versuchten die Ukrainer ihren Weg als eigenständige Nation zu bestreiten. Erst am 24. August 1991 war es den Ukrainern vergönnt die Unabhängigkeit der Ukraine zu verkünden. Mit der Orangenen Revolution 2004 und der Majdan-Revolution 2013 zeigten die Ukrainer, dass nicht mehr die postsowjetischen Eliten, sondern die Bürger selbst den Wandel bringen sollten. Das Land durfte sich aber nicht in Ruhe entwickeln, da russische Streitkräfte die Krim annektierten und in der Ostukraine für Unruhen sorgten.