Die Autorin untersucht die Frage, ob politische Parteien das subjektive Recht haben, gerichtlich zu erwirken, dass die Bundestagsverwaltung andere konkurrierende Parteien nach dem Parteiengesetz sanktioniert oder die staatliche Parteienfinanzierung nachträglich zu deren Lasten korrigiert. Dazu wird das rechtliche Kriterium des sog. Drittschutzes aus parteienfinanzierungsrechtlichen Normen herausgearbeitet, prozessual erprobt sowie auf rechtliche Grenzen und die tatsächliche Grenze untersucht.
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