Das Drei-Stufen-Modell, mit dem das Bundesarbeitsgericht die nachträgliche Änderung von Versorgungszusagen der betrieblichen Altersversorgung einer Wirksamkeitskontrolle unterzieht, hat immense praktische Bedeutung. Die Arbeit widmet sich der Frage der Berechtigung des Modells. Unter kritischer Würdigung des bereits kontrovers geführten Diskurses sowie europarechtlicher Indikatoren zeigt die Untersuchung insbesondere dogmatische Schwächen auf und bietet Lösungsansätze sowie einen Kodifikationsvorschlag.