Das Handbuch des Fachanwalts Sozialrecht orientiert sich an den 12 Büchern des SGB und wird ergänzt um weitere Kapitel zum Asylbewerberleistungsrecht, zum Kindergeld und Elterngeld sowie zu den Kosten und Gebühren im sozialgerichtlichen Verfahren. Hinzu kommen Kapitel zum Vertragsarztrecht sowie zum Sozialvergaberecht.
Das Werk richtet sich sowohl an Fachanwälte und Spezialisten für das Sozialrecht sowie alle Rechtsanwälte, die mit Mandanten mit sozialrechtlichem Bezug befasst sind, als auch an Behörden, hier insbesondere die Rechtsämter und Widerspruchsstellen in den Verwaltungen, sowie schließlich an Gerichte und Leistungserbringer im Sinne des SGB. Das Buch enthält praktische Vorschläge für das prozessuale Vorgehen und die Formulierung von Anträgen. Weiterhin wird die Darstellung durch anschauliche Beispiele aufgelockert. Bei zentralen Problemstellungen werden Checklisten angeboten.
Neu in der 6. Auflage:
Mit dem Rechtsstand Januar 2020 berücksichtigt die Neuauflage alle einschlägigen Rechtsentwicklungen der vergangenen 3 Jahre, insbesondere die stufenweise in Kraft tretenden Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz mit Auswirkungen auf zahlreiche Bücher des SGB, die Reformen in der Pflegeversicherung (PSG I bis III), das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, das GKV-Arzneimittelstärkungsgesetz und das Heilmittelversorgungsgesetz im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, die verschiedenen SGB II Änderungsgesetze, alle wichtigen Änderungen im Bereich der gesetzlichen Rente bspw. RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz, Erwerbsminderungs-Leistungsverbesserungsgesetz und Rentenüberleitungsgesetz, die aktuellen Änderungen im Datenschutz oder die Änderungen im Bereich des Arbeitsförderungsrechts. Schließlich enthält das Handbuch bereits einen Ausblick auf die zu erwartenden Änderungen durch die Reform des Sozialen Entschädigungsrechts und der Einführung eines neuen SGB XIV.
Herausgeber:
Rupert Hassel , Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg,
Dr. Detlef Gurgel , Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Sindelfingen,
Dr. Sven Joachim Otto , Rechtsanwalt Düsseldorf
Diese nachtleuchtende Sternkarte zeigt Einsteigern alle wichtigen Sternbilder für erste Himmelsspaziergänge. Ihre Handhabung ist kinderleicht. Die Karte kurz mit der Taschenlampe bestrahlen, schon leuchtet sie im Dunkeln.
<p>Der Kommentar enthält eine umfassende Darstellung des Teilzeit- und Befristungsrechts. Er stellt die aktuelle Rechtsprechung anschaulich dar und zeigt ihre praktische Bedeutung auf. Wichtige neue gesetzliche Regelungen werden kommentiert.</p>
<p><strong>NEU in der 7. Auflage:</strong><br>Darüber hinaus beinhaltet die Neuauflage u.a. die Erläuterung</p>
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<li>der Rechtsprechung des EuGH und ihre Umsetzung durch das BAG in nationales Recht</li>
<li>der neuesten Rechtsprechung zum institutionellen Rechtsmissbrauch bei Sachgrundbefristungen und sachgrundloser Befristungen</li>
<li>der Auswirkungen des Diskriminierungsschutzes auf das Teilzeit- und Befristungsrecht</li>
<li>der wichtigsten Befristungsbestimmungen für den öffentlichen Dienst.</li>
</ul>
<p>Besonderer Wert wurde auf den praktischen Nutzen für den Rechtsanwender gelegt. Der Kommentar bietet zahlreiche Hinweise zu den Themen</p>
<ul>
<li>Beweislast</li>
<li>richtige Antragstellung im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen</li>
<li>einstweiliges Verfügungsverfahren</li>
<li>Streitwert</li>
<li>Mitbestimmung.</li>
</ul>
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<p><strong>Autor:</strong><br><em>Dr. Jochen Sievers</em><em>, </em>Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Köln</p>
Eine unsichtbare, undurchdringliche Wand, jenseits derer Totenstille herrscht, schiebt sich auf einmal zwischen das Tal, in dem die Ich-Erzählerin lebt, und die Außenwelt . . .
Ein unnachahmliches Gleichnis für das unüberwindliche Einsamsein.
Ein wunderbarer Querschnitt durch Bachs Klavierwerk - radikal, schnörkellos und zeitlos modern gespielt von einem der größten Bach-Interpreten aller Zeiten.
<p>Der »KR«, ist seit mehr als 30 Jahren der Standardkommentar des arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzrechts.</p>
<p>Er enthält Kommentierungen des Kündigungsschutzgesetzes sowie aller anderen wesentlichen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften. Darüber hinausgehend werden aber u.a. auch Befristungen von Arbeitsverhältnissen, Aufhebungsverträge und zusammenhängende Vorschriften des Sozial- und Steuerrechts kommentiert. Neben einer umfassenden Auswertung der Rechtsprechung des BAG, des BVerfG, des EuGH und der Instanzgerichte und der gebotenen Auseinandersetzung mit dem Schrifttum bietet das Werk überdies fundierte Antworten auf höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen. Die Autorinnen und Autoren sind mehrheitlich Richterinnen und Richter des Bundesarbeitsgerichts sowie der Vorinstanzen.</p>
<p><strong>NEU in der 13. Auflage:</strong> <br>Die Neuauflage informiert über die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung, etwa zu
1 KSchG, zum ArbZG und MuSchG. Eingearbeitet sind die Änderungen in etlichen Gesetzen, speziell im</p>
<ul>
<li>AÜG</li>
<li>BEEG</li>
<li>KSchG</li>
<li>MuSchG</li>
<li>PflegeZG</li>
<li>SGB IX.</li>
</ul>
<p>Als Nachfolgerin des mittlerweile ausgeschiedenen Gesamtredakteurs Prof. Dr. Jürgen Treber hat Stephanie Rachor, Richterin am BAG, die bereits an der Vorauflage als Autorin mitgewirkt hat, die Gesamtredaktion übernommen. Neu hinzugekommen sind darüberhinaus insgesamt neun Autorinnen und Autoren, als Ersatz für ausgeschiedene Bearbeiter.</p>
<p><strong>KUNDENNUTZEN:</strong></p>
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<li>praxisorientiert</li>
<li>wissenschaftlich fundiert und qualitativ hochwertig</li>
<li>höchst aktuell</li>
<li>beantwortet alle Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen</li>
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<p><strong>Autoren:</strong> <br><em>Dr. Bettina Bubach</em>, Richterin am Arbeistsgericht Lugwigshafen; <em>Inken Gallner</em>, Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht (Zehnter Senat); <em>Dr. Ronny Heinkel,</em> Richter am Bundesarbeitsgericht (Sechster Senat); <em>Dr. Michael Horcher,</em> Vorsitzender Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht; <em>Oliver Klose</em>, Richter am Bundesarbeitsgericht (Vierter Senat), <em>Burghard Kreft</em>, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D. (Zweiter Senat); <em>Matthias Kreutzberg-Kowalczyk</em>, Richter am Arbeitsgericht, Frankfurt a.M.; Markus Krumbiegel, Richter am Bundesarbeitsgericht (Sechster Senat); <em>Dr. Franka Lau, </em>Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Leipzig;<em> </em> <em>Dr. Martin Plum</em>, Richter am Arbeitsgericht Düsseldorf; <em>Dr. Maren Rennpferdt,</em> Richterin am Bundesarbeitsgericht (Siebter Senat); <em>Dr. Ursula Rinck</em>, Richterin am Bundesarbeitsgericht (Vierter Senat); <em>Stephanie Rachor</em>, Richterin am Bundesarbeitsgericht (Zweiter Senat, zugleich Gesamtredaktion); <em>Dr. Guido Schlünder,</em> Richter am Bundesarbeitsgericht (Zweiter Senat); <em>Carsten Schult, </em>Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht; <em>Karin Spelge</em>, Richterin am Bundesarbeitsgericht (Sechster Senat); <em>Dr. Andreas Michael Spilger</em>, Vizepräsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts; <em>Matthias Waskow, </em>Richter am Bundesarbeitsgericht (Siebter Senat); <em>Horst Weigand</em>, Landesschlichter Berlin a.D.</p>
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Über Jahrhunderte versuchten die Ukrainer ihren Weg als eigenständige Nation zu bestreiten. Erst am 24. August 1991 war es den Ukrainern vergönnt die Unabhängigkeit der Ukraine zu verkünden. Mit der Orangenen Revolution 2004 und der Majdan-Revolution 2013 zeigten die Ukrainer, dass nicht mehr die postsowjetischen Eliten, sondern die Bürger selbst den Wandel bringen sollten. Das Land durfte sich aber nicht in Ruhe entwickeln, da russische Streitkräfte die Krim annektierten und in der Ostukraine für Unruhen sorgten.