Insbesondere im Umfeld des Öffentlichen Dienstes werden der Abschluss und die Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen häufig davon abhängig gemacht, dass Dritte dem Arbeitgeber zur Durchführung eines bestimmten Vorhabens Finanzmittel zur Verfügung stellen. Die Autorin untersucht die Zulässigkeit und die Grenzen dieser sog. Projektbefristungen. Sie kommt zum Ergebnis, dass die Rechtsprechung des siebten Senats des BAG zu diesen Fällen insbesondere mit dem Unionsrecht unvereinbar ist.