Informationen zur Reihenausgabe: <br /><br />Die Grundfassung des Unterrichtswerkes für den katholischen Religionsunterricht richtet sich an die Schulformen der Sekundarstufe I.<br /><br />Der Textanteil ist im Vergleich zur Gymnasialfassung deutlich reduziert und enthält einen höheren Anteil an narrativen Texten zur Erarbeitung im Unterricht.<br />Der Lernstoff präsentiert sich elementarisiert und konzentriert, das Lernen von Methoden sowie kompetenzorientierter Unterricht stehen im Mittelpunkt.<br />Die Aufgaben eröffnen ein breites Spektrum methodisch vielfältiger und differenzierter Lernwege, berücksichtigen handlungs- und projektorientiertes sowie fächerverbindendes Lernen.<br />Hinzu tritt ein ansprechendes Layout und eine Bildausstattung, die den Unterricht bereichert. <br />
<strong>Cosy Crime im Altenheim</strong><br> <br>
<p>Der rüstige Rentner Helmut ermittelt aus Langeweile im Mordfall an der Küchenhilfe - er ist begabter als gedacht.</p>
<p>Unter welchen Voraussetzungen ist ein assistierter Suizid möglich? Wer kann eine Sterbeverfügung errichten? Der Kurzkommentar zum Sterbeverfügungsgesetz enthält alle wesentlichen Bestimmungen einschließlich des Strafrechts, die Gesetzesmaterialien und weiterführende Hinweise. Inkl. StVf-Präp-V.</p>
Die Sensation - über 400 unveröffentlichte Zeichnungen von Loriot, darunter 45 Möpse. Deutschlands beliebtester Humorist und Karikaturist darf neu entdeckt werden. "Spätlese" versammelt Schätze aus dem Nachlass, die bislang unbekannt waren. Ein Fest für alle Liebhaber des feinen Humors.
Rechtstexte zu glossieren und zu kommentieren steht am Anfang der europäischen Rechtswissenschaft. Wie die Beiträge dieses Bandes zeigen, wurde diese rechtswissenschaftliche Methode nicht nur in Form der Standardglossen zum römischen und kanonischen Recht entwickelt, sondern auch von Rechtspraktikern erfolgreich auf die neuen regionalen Gesetzbücher und einheimische Rechtssammlungen in ganz Europa angewendet. Selbst in der Universitätsstadt Bologna war nicht ausgemacht, dass sich ausgerechnet die Glosse des Accursius als 'glossa ordinaria' zum römischen Recht durchsetzen würde.In diesem Band werden Glossen im europäischen Zuschnitt behandelt. Während die Formen der Glossen weithin dem Bologneser Modell entsprachen, unterschieden sich die Erkenntnisinteressen, der Argumentationsstil, aber auch die Adressaten sonstiger Glossen deutlich von Standardglossen nach Bologneser Vorbild.Die Autorinnen und Autoren reflektieren anhand der behandelten unterschiedlichen juristischen Glossen die historiographischen Prämissen, die zur Gleichsetzung der europäischen Rechtswissenschaft mit den Bologneser Glossenapparaten führten. Sie erörtern auch, wie man juristische Glossen mit heutigen Methoden erschließen und edieren kann.