In dieser Untersuchung wird die Rechtsprechung zu den Corona-Schutzimpfungen Minderjähriger analysiert. Die Rechtsprechung zur Einwilligung Minderjähriger in ärztliche Heileingriffe wird anhand von Verfassungsrechtsprechung und Kinderrechtskonvention kritisiert. Die gesetzgeberische Entwicklung wird dargestellt. Minderjährige dürfen, wenn sie einwilligungsfähig sind, allein in die Heilbehandlung einwilligen. Bei Coronaschutzimpfungen ist somit die Einwilligungsfähigkeit i.d.R. mit 14 Jahren gegeben.