Das Buch untersucht die Verfassungsorgane des Grundgesetzes aus rechtswissenschaftlicher Sicht: Es begreift Verfassungsorgane als Träger von Organzuständigkeiten, berücksichtigt aber auch ihre Geschichte und ihre institutionellen Machtstrukturen. Der Vergleich der Zuständigkeitsnormen zu den einzelnen Verfassungsorganen, unter anderem zum Bundestag, zum Bundesrat, zum Bundespräsidenten, zur Bundesregierung und zum Bundesverfassungsgericht, führt zu allgemeinen Lehren des Rechts der Verfassungsorgane.
Die Arbeit untersucht Existenz und Reichweite eines verfassungsrechtlichen Gebots der Ausschussöffentlichkeit im Deutschen Bundestag. Hierzu werden verfassungsrechtliche Öffentlichkeitsgebote aus der (analogen) Anwendung von Art. 42 Abs. 1 S. 1 GG sowie auf Basis eines allgemeinen Verfassungsgrundsatzes der Öffentlichkeit analysiert. Ferner wird im Lichte nationaler, supra- und internationaler Parlamentspraxis ein verfassungspolitischer Reformvorschlag für die Ausschussöffentlichkeit entwickelt.