Mit seinen Studien zur Ästhetik legte Sigmund Freud das Fundament der Beziehung von Kunst und Psychoanalyse. Diese Beziehung trug im Laufe der Zeit mannigfaltige Früchte, wenn auch oftmals der Versuchung nachgegeben wurde, die Kunst sprichwörtlich auf die Couch zu legen und zu analysieren. Zeitgenössische psychoanalytische Bildbetrachtung geht über diese Form der Pathologisierung von Kunst hinaus, indem Rezipient*innen selbst am Bildprozess partizipieren. Marie-Theres Haas zeigt Synergien von Kunst und Psychoanalyse auf und leistet einen wichtigen Beitrag zur Überwindung des hierarchischen Konstrukts »Psychoanalyse analysiert Kunst«.
Der Grundsatz, Unklarheiten gehen zu Lasten des Verwenders von AGB (
305c Abs. 2 BGB), soll nach Ansicht von verschiedenen renommierten Kommentaren zum BGB auch für automatisierte Willenserklärungen gelten. Inwieweit diese Ansicht Zustimmung verdient, wird unter Berücksichtigung von Erkenntnissen aus der Rechtsgeschichte der Unklarheitenregel, aber auch unter Rückgriff auf Rechtsökonomie und Rechtsvergleichung hinterfragt und sodann ergründet, ob diese Absicht tatsächlich die juristische Zustimmung verdient.
<p>Was passiert, wenn plötzlich ein Roboter die Kinderbetreuung und Familienorganisation übernimmt? Marie Bot krempelt das Familienleben ganz schön um. Ob das gutgeht?</p>
Lily has a stammer. When a video of her practicing her class presentation is uploaded onto YouTube the nightmare begins. Cyberbullying, kids at school whispering, even best friend Mia laughing behind her back. Lilys confidence takes a nose-dive and she can only see one way out: run away to Dad in Scotland and start all over again. But she quickly realises that running away is not the answer.
Insbesondere im Umfeld des Öffentlichen Dienstes werden der Abschluss und die Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen häufig davon abhängig gemacht, dass Dritte dem Arbeitgeber zur Durchführung eines bestimmten Vorhabens Finanzmittel zur Verfügung stellen. Die Autorin untersucht die Zulässigkeit und die Grenzen dieser sog. Projektbefristungen. Sie kommt zum Ergebnis, dass die Rechtsprechung des siebten Senats des BAG zu diesen Fällen insbesondere mit dem Unionsrecht unvereinbar ist.