Hinter der Figur eines »besonderen Gebietserhaltunsganspruchs« steht der Versuch, gebietsbezogenen Drittschutz auszuweiten. Das Meinungsbild zu einer solchen Erweiterung ist diffus, der dogmatische Hintergrund mit dieser Arbeit erstmals eingehend erforscht. Das Ergebnis der Untersuchung ist eindeutig: Die inhaltliche Erweiterung des Gebietserhaltungsanspruchs ist nicht begründbar und der Abgrenzung einer besonderen Form bedarf es auch begrifflich nicht.
Plädoyer für eine zeitgemäße Tugend
Annette Behnken erklärt, warum wir uns nicht immer zu wichtig nehmen und stattdessen den Mut haben sollten, uns in den Dienst einer größeren Sache zu stellen.