Sophie Halberstadt-Freud hielt die ersten Lebensjahre ihres Sohnes Ernst - Sigmund Freuds ältestem Enkel - in einem handschriftlichen Tagebuch fest. Die originalgetreue Transkription der Aufzeichnungen bietet intime Einblicke in eine frühe Mutter-Kind-Beziehung Anfang des 20. Jahrhunderts. Die begleitenden Beiträge ergänzen die Lektüre des Tagebuchs.
Der Arbeitnehmerdatenschutz ist in der neuen Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), die seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden ist, nicht eigenständig geregelt. Die Schaffung spezifischerer Vorschriften hinsichtlich personenbezogener Arbeitnehmerdaten wird gemäß Art. 88 EU-DSGVO den Mitgliedstaaten überlassen.
Aufbauend darauf wird in dem Werk auf alle Bestimmungen eingegangen, nach denen sich die Datenverarbeitung bei Mitarbeitern richtet, unter Einbeziehung aller Neuregelungen des Datenschutzgesetzes.
Das Werk ermöglicht es, sich praxisorientiert und zeitnah mit dem neuen Recht vertraut zu machen.
Im Zentrum steht die Kommentierung des neuen § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), der im Wesentlichen dem derzeit noch geltenden § 32 BDSG entspricht. Im Rahmen der Kommentierung werden die praktisch wichtigsten Fallgruppen einzeln dargestellt. Dazu gehören:
Datenerhebung von Bewerbern (Internet-Recherche, Background Screening, medizinische Untersuchung)
Überwachung und Kontrolle im Arbeitsverhältnis
Digitalisierte Personalakte
Biometrische Daten und Bewegungsdaten
Compliance, Fraud Prevention (Betrugserkennung) und Datenabgleich
besonders geschützte Daten
Kollektivvereinbarungen als Rechtsgrundlage
Einwilligung als Rechtsgrundlage
Mitarbeiterdaten bei Unternehmenskäufen
Datenschutz und Mitarbeitervertretung.
Abschließend werden solche Materialien kommentiert, die für die Anwendung und Auslegung der Bestimmungen wichtig sind, etwa Äußerungen des Düsseldorfer Kreises als Gremium der Aufsichtsbehörden der Bundesländer für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, der Art. 29 Datenschutzgruppe (EU Beratungsgremium).
Der Autor:
Dr. Christian Rolf , Rechtsanwalt in Frankfurt am Main;
<p>Der »KR«, ist seit mehr als 30 Jahren der Standardkommentar des arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzrechts.</p>
<p>Er enthält Kommentierungen des Kündigungsschutzgesetzes sowie aller anderen wesentlichen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften. Darüber hinausgehend werden aber u.a. auch Befristungen von Arbeitsverhältnissen, Aufhebungsverträge und zusammenhängende Vorschriften des Sozial- und Steuerrechts kommentiert. Neben einer umfassenden Auswertung der Rechtsprechung des BAG, des BVerfG, des EuGH und der Instanzgerichte und der gebotenen Auseinandersetzung mit dem Schrifttum bietet das Werk überdies fundierte Antworten auf höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen. Die Autorinnen und Autoren sind mehrheitlich Richterinnen und Richter des Bundesarbeitsgerichts sowie der Vorinstanzen.</p>
<p><strong>NEU in der 13. Auflage:</strong> <br>Die Neuauflage informiert über die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung, etwa zu
1 KSchG, zum ArbZG und MuSchG. Eingearbeitet sind die Änderungen in etlichen Gesetzen, speziell im</p>
<ul>
<li>AÜG</li>
<li>BEEG</li>
<li>KSchG</li>
<li>MuSchG</li>
<li>PflegeZG</li>
<li>SGB IX.</li>
</ul>
<p>Als Nachfolgerin des mittlerweile ausgeschiedenen Gesamtredakteurs Prof. Dr. Jürgen Treber hat Stephanie Rachor, Richterin am BAG, die bereits an der Vorauflage als Autorin mitgewirkt hat, die Gesamtredaktion übernommen. Neu hinzugekommen sind darüberhinaus insgesamt neun Autorinnen und Autoren, als Ersatz für ausgeschiedene Bearbeiter.</p>
<p><strong>KUNDENNUTZEN:</strong></p>
<ul>
<li>praxisorientiert</li>
<li>wissenschaftlich fundiert und qualitativ hochwertig</li>
<li>höchst aktuell</li>
<li>beantwortet alle Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen</li>
</ul>
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<p><strong>Autoren:</strong> <br><em>Dr. Bettina Bubach</em>, Richterin am Arbeistsgericht Lugwigshafen; <em>Inken Gallner</em>, Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht (Zehnter Senat); <em>Dr. Ronny Heinkel,</em> Richter am Bundesarbeitsgericht (Sechster Senat); <em>Dr. Michael Horcher,</em> Vorsitzender Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht; <em>Oliver Klose</em>, Richter am Bundesarbeitsgericht (Vierter Senat), <em>Burghard Kreft</em>, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D. (Zweiter Senat); <em>Matthias Kreutzberg-Kowalczyk</em>, Richter am Arbeitsgericht, Frankfurt a.M.; Markus Krumbiegel, Richter am Bundesarbeitsgericht (Sechster Senat); <em>Dr. Franka Lau, </em>Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Leipzig;<em> </em> <em>Dr. Martin Plum</em>, Richter am Arbeitsgericht Düsseldorf; <em>Dr. Maren Rennpferdt,</em> Richterin am Bundesarbeitsgericht (Siebter Senat); <em>Dr. Ursula Rinck</em>, Richterin am Bundesarbeitsgericht (Vierter Senat); <em>Stephanie Rachor</em>, Richterin am Bundesarbeitsgericht (Zweiter Senat, zugleich Gesamtredaktion); <em>Dr. Guido Schlünder,</em> Richter am Bundesarbeitsgericht (Zweiter Senat); <em>Carsten Schult, </em>Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht; <em>Karin Spelge</em>, Richterin am Bundesarbeitsgericht (Sechster Senat); <em>Dr. Andreas Michael Spilger</em>, Vizepräsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts; <em>Matthias Waskow, </em>Richter am Bundesarbeitsgericht (Siebter Senat); <em>Horst Weigand</em>, Landesschlichter Berlin a.D.</p>
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Nach Klaus Kießling bildet die Anthropologie die Klammer, die psychologisches, pädagogisches, diakonisches und theologisches Handeln und Denken im interdisziplinären Diskurs zusammenhält.
Festschrift für Klaus Kießling zum 60. Geburtstag