Nach dem Bestseller 'Erbarmen' nun der zweite Fall für Carl Mørck, seinen syrischen Assistenten Assad und das Sonderdezernat Q. Der Bestseller im Taschenbuch.
Der SGB X-Kommentar behandelt praxisorientiert und übersichtlich unter Verwendung von Beispielen anhand der einzelnen Vorschriften die Abläufe im Sozialverwaltungsverfahren sowie im Sozialdatenschutz und geht auch auf Besonderheiten in den einzelnen Sparten der Sozialversicherung ein.
Das Werk ist ein wichtiges Handwerkszeug für alle, die in den das SGB X berührenden Bereichen tätig sind, vor allem Sozialversicherungsträger, Behörden, sowie Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Sozialrecht und Sozialgerichte.
NEU in der 3. Auflage:
Beispiele erläutern anschaulich die Handhabung der Vorschriften
Noch näher an der Praxis
Neuerungen durch die Datenschutzgrundverordnung
KUNDENNUTZEN:
Alle aktuellen Neuerungen, insbesondere die im Sozialdatenschutz erfolgten Änderungen.
Rechtsstand 1.3.2020
Fallorientierte Kommentierung durch Aufnahme von Beispielen
Kurztext:
Praxis- und ablauforientierter Kommentar mit allen Neuerungen.
Herausgeber:
Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies , Universität Freiburg,
Prof. Dr. Ulrich Wenner , Vors. Richter am Bundessozialgericht
Autoren:
Prof. Dr. Jens Löcher , Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung, Wiesbaden,
Prof. Dr. Sven Müller-Grune , Hochschule Schmalkalden,
Prof. Dr. Heike Pohl , Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Duisburg,
Prof. Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe , Universität Halle-Wittenberg,
Maureen Wobbe Rechtsanwältin, Syndikusrechtsanwältin und Datenschutzbeauftragte (udis#zert) des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) e.V., Berlin
One of art history's decisive moments Most radical challenge to the definition of art since Duchamp Post-War Art
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Moritz P. Bach untersucht in seiner Arbeit die stellvertretungsrechtliche Gerichtspraxis im Reichsland Elsass-Lothringen zu einer Zeit, in der dort mit der parallelen Geltung des Code Civil von 1804 und des reichsdeutschen ADHGB von 1862 zwei völlig unterschiedliche Rechtsordnungen aufeinanderprallten. Nach einem Vergleich des normativen Bestandes zeigt der Autor auf, dass die reichsländischen Gerichte das französische Recht im Einklang mit dem ADHGB und dessen Rechtsprinzipien auslegten.