Die Arbeit legt die Wirksamkeitsbedingungen offen, die die Rechtsordnung für alle Rechtsquellen unabhängig von ihrer Form und ihrer inhaltlichen Regelungsmaterie aufstellt. Der Erlass einer Rechtsquelle dient der Erledigung einer staatlichen Aufgabe. Alle Wirksamkeitsbedingungen sind so auszugestalten, dass die staatliche Aufgabe bestmöglich erledigt wird. Die Arbeit zeigt ferner auf, dass die Rangordnung von Rechtsquellen nicht anhand eines einzigen Rangordnungssystems beschrieben werden kann.
Einerseits sind die Erwartungen an Grundschullehrkräfte hoch. Andererseits wird immer wieder eine spezifische pädagogische Professionalität von Grundschullehrkräften bezweifelt. Tatsächlich existiert eine Zusammenstellung von Anforderungen und Kompetenzen, die speziell für Grundschullehrkräfte gelten, bislang nicht.