Der »siebzigste Geburtstag« des Bundesverfassungsgerichts bietet Anlass, seinen Reformbedarf zu reflektieren. Teil 1 vermisst das Gericht in Perspektive vier wissenschaftlicher Disziplinen. Teil 2 prüft Reformbedarf für Richterwahl, Verfassungsbeschwerden, Verhältnis zwischen Verfassungsrichtern und ihren wissenschaftlichen Mitarbeitern sowie das Institut Amicus curiae. Teil 3 diskutiert Legitimationsaspekte des Gerichts, die aktuell Gegenstand intensiv geführter Diskussionen sind.