Tatsachendisposition im Zivilprozess.
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Wann ist ein Zivilgericht an unwahren Tatsachenvortrag der Parteien (nicht) gebunden? Anlass und Ausgang ist ein Fall des Kammergerichts, in dem die Parteien eines Werkvertrags - anscheinend wahrheitswidrig - unstreitig stellten, keine gegen
134 BGB verstoßende Ohne-Rechnung-Abrede getroffen zu haben. Der Autor streitet mit Blick auf die Kodifikationsgeschichte des 19. Jahrhunderts und das Unionsrecht für eine punktuelle Kongruenz von gerichtlichem und rechtsgeschäftlichem Geständnisrecht.