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Luxemburg und das Reichskammergericht

70,00 €
1548 schloss Kaiser Karl V. mit den Ständen des Heiligen Römischen Reichs den Burgundischen Vertrag. Dieser Vertrag und die nachfolgende Entwicklung führten zur weitgehenden Lösung der burgundischen Erblande der Habsburger, darunter das Herzogtum Luxemburg, vom Reich. Die durch den Vertrag bewirkte Abspaltung der Erblande vom Reich machte neben anderem die Entwicklung von Normen für die "internationale" Gerichtszuständigkeit erforderlich. Der Burgundische Vertrag und die Stellung des Herzogtums Luxemburg