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Das Rechtsgrundbedürfnis einer Beschäftigung und seine Konsequenzen für eine erzwungene Prozessbeschäftigung.

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Die Arbeit untersucht rechtsgrundlose Beschäftigungskonstellationen im Arbeitsrecht. Es wird festgestellt, dass die verfassungsrechtlich verankerten Beschäftigungsinteressen beider Parteien nur verwirklicht werden können, wenn das Arbeitsrecht anwendbar ist. Da dies bei Fehlen eines Arbeitsverhältnisses nicht der Fall sein kann, und derzeit jedenfalls bei einer erzwungenen Prozessbeschäftigung das Untermaßverbot missachtet wird, muss der Staat im Wege seiner Schutzpflichten tätig werden.