Überwachungsgesamtrechnung und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
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Die »Überwachungsgesamtrechnung« wird als »doppelte Verhältnismäßigkeitsprüfung« verstanden. Die Arbeit untersucht, ob der verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sich als Grundlage einer solchen »Rechnung« eignet. Dazu werden methodische Probleme der Güterabwägung und Leitlinien der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Sicherheitsrecht analysiert. Im Ausgang wird ein Vorschlag zur Operationalisierung einer Überwachungsgesamtrechnung entwickelt.