Dieses Praxishandbuch stößt die oftmals 'verschlossenen Türen' der deutschen Musikhochschullandschaft auf und vermittelt wissenschaftlich fundierte Einblicke in Situationen, Räume und Beziehungen dieser besonderen Lehr- und Lernorte und ihrer Akteurinnen und Akteure. Ausgehend von den spezifischen Anforderungen an Musikhochschulen, versteht es sich dabei nicht nur als Wissens- und Erfahrungsfundus von Lehrenden für Lehrende, sondern verknüpft die Inhalte mit konkreten Anregungen zur Planung, Gestaltung und Reflexion des eigenen Unterrichts. Der Band richtet sich nicht nur an Lehrende, die einen ersten, wenngleich umfassenden Überblick suchen, sondern auch an erfahrene Lehrpersonen, die durch gezielte Denkanstöße und Impulse ihr eigenes Wirken weiter kultivieren möchten.
Die Autor*innen thematisieren gesellschaftspolitische wie rechtliche Rahmenbedingungen von Schwangerschaftsabbrüchen und geben Einblick in aktuelle empirische Ergebnisse zur psychosozialen Versorgung. Darüber hinaus geben sie konkrete Einblicke in das methodische Handeln in der Beratung ungewollt Schwangerer und die Heterogenität der Adressat*innen.
Wie kann sexuelle Bildung Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen und Traumatisierungen schützen? Kann eine verbesserte sexuelle Selbstbestimmung die Verarbeitung bereits entstandener Traumata erleichtern und sogar potenzielle Grenzüberschreitungen verhindern? Die AutorInnen untersuchen, welche personellen und institutionellen Bedingungen es vonseiten pädagogischer Einrichtungen zur Prävention von sexualisierter Gewalt zu erfüllen gilt. Sie decken Risikofaktoren auf und zeigen, wo es Verbesserungsbedarf gibt.
Strukturelle Barrieren hindern selbst motivierte Lehrkräfte daran, im Schulalltag effektiv zur Prävention von sexualisierter Gewalt und damit zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beizutragen. Maria Urban zeigt, dass sich die Mängel vom Lehramtsstudium über den Zugang zu Fort- und Weiterbildung bis hin zum schulischen Alltag erstrecken: Es gibt keine allgemeinen Leitlinien für Lehrkräfte, wie sie im Verdachtsfall von sexuellen Grenzverletzungen präventiv oder interventiv vorgehen könnten.