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Organisatorische Rückwirkungen der Art. 33 Abs. 2 und 19 Abs. 4 Satz 1 GG auf die Ausgestaltung beamtenrechtlicher Stellenbesetzungsverfahren.

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Der Autor untersucht das System des gerichtlichen Rechtsschutzes gegen beamtenrechtliche Personalauswahlentscheidungen im Hinblick auf dessen tatsächliche Wirksamkeit zur Durchsetzung des Grundrechts auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern aus Art. 33 Abs. 2 GG. Maßstab der Wirksamkeitsprüfung ist die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG. Aus dabei festgestellten praktischen Wirksamkeitshemmnissen folgert der Autor die Notwendigkeit einer rechtsschutzfreundlichen Gestaltung des behördlichen Auswahlverfahrens und leitet bestimmte organisatorische Mindestanforderungen an das Auswahlverfahren her.
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