Krieg, Medien und Affekte <br />In zwei Essays und einem Interview beschäftigt sich Judith Butler mit der Rolle der Medien und besonders der US-Kriegsberichterstattung in den gegenwärtig geführten Kriegen. Im Zentrum stehen der Irakkrieg und das US-Gefangenenlager in Guantanamo. Butler konstatiert, dass die moralische Verabscheuung von Tötungen und Gewalt von bestimmten Umständen abzuhängen scheint - die entsprechenden Reaktionen unterscheiden sich je nachdem, ob die ausgeübte Gewalt staatlich sanktioniert ist (wie im Krieg) oder nicht (etwa bei Attentaten). Nicht nur moralische Regungen, die Konstitution von Affekten überhaupt wird von Deutungsmustern bestimmt. Professionell befasst mit der Herausbildung derartiger Deutungsmuster aber sind die Medien. In Zeiten des Krieges sehen Teile der Medien es als ihre Aufgabe, das Bild der Überlebensfähigkeit der Nation zu sichern. Die eigene Destruktivität wird als gerecht, die Möglichkeit der eigenen Zerstörung hingegen als undenkbar dargestellt. In dieser Perspektive erscheinen einige Leben als nennens- und schützenswerter als andere. Hier geht es um die Wahrnehmung - und damit um nichts Geringeres als um das Leben - ganzer Bevölkerungen. Wie welches Leben wie präsentiert und repräsentiert wird, hat tiefgreifende Auswirkungen darauf, mit welchen Affekten wir, im Krieg wie im Frieden, die prinzipielle Gefährdetheit des Lebens begreifen.
Der Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze hat auch die hohe Dynamik des Telekommunikationsrechts weiter beschleunigt: etwa bei den Änderungen zur Mitnutzung vorhandener und alternativer Infrastrukturen durch das DigiNetzG bzw. das 5. TKGÄndG. Doch sorgen auch weitere Entwicklungen derzeit für viel Bewegung im TKG: von Neuregelungen zu Endgeräten über Einflüsse wichtiger europäischer Verordnungen bis hin zu den neuesten Änderungen durch das 6. TKGÄndG. Der Berliner Kommentar TKG behält das Geschehen für Sie konsequent im Blick: Neben einer konkurrenzlos aktuellen Kommentierung des TKG zum Erscheinen des Werks finden Sie auch die Entscheidungspraxis der Bundesnetzagentur und der Gerichte detailliert berücksichtigt.