Fusionskontrolle auf der Grundlage von Art. 102 AEUV?
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Die Arbeit befasst sich mit bestehenden Regelungslücken innerhalb der europäischen und deutschen Fusionskontrolle, wozu etwa die Problematiken von Killer Acquisitions oder das Anwerben von Gründern und Mitarbeitern zählen. Zur Schließung wird die Anwendung von Art. 102 AEUV untersucht. Die Arbeit bietet dabei eine umfassende Analyse der Anwendbarkeit der Norm sowohl im Hinblick auf die Einordnung in die heutige Systematik des Kartellrechts als auch die Anwendung der Norm an sich.