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Die preußische Personalpolitik am Rheinischen Appellationsgerichtshof bis 1879 - Borussifizierung oder Rheinischer Sonderweg?

70,00 €
Die Gründung des Appellationsgerichtshofs im Jahr 1819 stellte den ersten Höhepunkt in der Auseinandersetzung um die Diskussion des französischen Rechts im nunmehr preußischen Rheinland dar. Die Positionierung des neuen Gerichts im preußischen Gerichtssystem entschied gleichermaßen wie die Frage der Beibehaltung des französischen Rechts darüber, ob dem Rheinland eine Sonderstellung in Preußen zugebilligt wurde. Ein Aspekt dieser Frage bildet das Thema dieser Arbeit: Die Personalpolitik, also die Auswahl des Justizpersonals als Schlüssel für ein Verständnis des Umgangs Altpreußens mit dem neupreußischen Rheinland. Im Vordergrund steht dabei, ob man die rheinische Rechtskultur bekämpfte, indem man sie durch altpreußische Juristen infiltrierte oder lob man rheinische Besonderheiten durch rheinische Juristen weiter pflegen ließ. Herausgearbeitet wird in diesem Zusammenhang, welche Auswahlkriterien für die Gerichtsbesetzung entscheidend waren. Personalpolitik am Rheinischen Appellationsgerichtshof: Symptom einer rechtshistorisch brisanten Zeit
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