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Personenbezogene Daten als Gegenleistung.

109,90 €
Die zivilrechtliche Handhabung datengetriebener Austauschverhältnisse ist de lege lata ungeklärt. Entscheidend ist hierbei, wann bzw. ob die Preisgabe personenbezogener Daten seitens eines Datensubjekts als eine Gegenleistung qualifiziert werden kann. Daneben stellt sich die Frage nach der Einordnung entsprechender Austauschverhältnisse in das Vertragstypensystem des BGB. Unter Zugrundelegung einer vertragstypologischen Analyse wird im Rahmen der Arbeit versucht, hierauf eine Antwort zu finden.