Auf einer Höhlenmalerei aus der Steinzeit ist ein Einhorn abgebildet. Als Laura entdeckt, dass sich das Einhorn im Bild bewegt, weiß sie sofort: Hier steckt eine ganz besondere Magie dahinter. Eine spannende und magische Geschichte mit viel Platz zum Träumen.
Packend erzählt Anna Kindermann die berühmte Sage kindgerecht neu und führt kleine Leser*innen in die abenteuerliche
Welt der griechischen Mythologie ein. Timo Beckers fantastische Illustrationen verleihen der klassischen Geschichte einen modernen Anstrich.
Eine mythische Geschichte zum gemeinsamen (Vor)-Lesen für die ganze Familie, ein erster Einstieg in die eindrucksvolle Welt der Sagen.
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Um Informationsgrundlagen der Anleger zu verbessern und die Aufsicht und ihre Befugnisse zu stärken, ist das Vermögensanlagenrecht zuletzt mit vielseitigen Neuregelungen in Bewegung geblieben. Für Schwarmfinanzierungsdienstleister und neue grenzüberschreitende Finanzierungsperspektiven vereinheitlicht zudem die ECSPR künftig das Aufsichtsrecht. Welche Chancen und Auswirkungen für Geschäftsmodelle, Portfolios und Aufsichtspraxis sich dabei konkret ergeben, beleuchtet die umfassend aktualisierte 2. Auflage dieses Kommentars. Viele Muster und Formulierungsbeispiele, insb. für die Erstellung bzw. Prüfung eines Verkaufsprospekts und dazugehöriger Dokumente (z.B. VIB, KIIS oder die Vorgaben zur Anleger-Kenntnisprüfung ), unterstützen Sie bei der sicheren Rechtsanwendung.
<strong>Eine wunderbare Fantasy vor den Kulissen Venedigs</strong><br>
<p>Als Aribella plötzlich Flammen aus ihren Fingern schießen lassen kann, muss sie fliehen. Ein geheimnisvoller Mann mit Maske nimmt sie mit nach Venedig und Aribella findet sich plötzlich in einem Kampf zwischen Gut und Böse.</p>
Ein Wechsel von leistungsorientierten Betriebsrentenzusagen zur reinen Beitragszusage kann bestehende Hemmnisse in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) überwinden und dadurch zu einer weiteren Verbreitung der bAV beitragen. Diese Arbeit untersucht, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Wechsel, unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Rahmens der bAV, möglich ist und fasst die gewonnenen Erkenntnisse in Gestaltungsempfehlungen für die Praxis zusammen.