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Zur Vermeidung von Interessenskonflikten weist
112 AktG dem Aufsichtsrat die Vertretungsbefugnis bei Vorstandsrechtsgeschäften zu. Die Arbeit untersucht die Fehlerfolgen von vollmachtlos abgeschlossenen Rechtsgeschäften. Es wird nicht nur geprüft, ob
112 AktG ein Verbotsgesetz ist oder eine Beschränkung der Gestaltungs- und Verfügungsmacht darstellt, sondern auch die Genehmigungsfähigkeit unter Einbeziehung verhaltensökonomischer Erkenntnisse über das Aufsichtsratsverhalten analysiert.