Hitler plante, Polen als Partner für seine Expansionspolitik zu gewinnen, und hoffte, dass der polnische Staatschef Pilsudski sowie dessen Außenminister Beck darauf eingehen würden. Das beiderseitige Abkommen über Gewaltverzicht von 1934 schien eine gute Grundlage dafür zu schaffen, doch ab 1936 erkannte Polen, dass die deutsche Rüstungspolitik ihm gefährlich werden musste. Becks Versuche, diese Gefahr 1938 abzuwenden, schlugen fehl, und da Polen sich weigerte, die deutschen Bündniswünsche zu erfüllen, beschloss Hitler 1939, den Zweiten Weltkrieg nicht mit dem Angriff auf Frankreich, sondern auf Polen zu beginnen.
Um Informationsgrundlagen der Anleger zu verbessern und die Aufsicht und ihre Befugnisse zu stärken, ist das Vermögensanlagenrecht zuletzt mit vielseitigen Neuregelungen in Bewegung geblieben. Für Schwarmfinanzierungsdienstleister und neue grenzüberschreitende Finanzierungsperspektiven vereinheitlicht zudem die ECSPR künftig das Aufsichtsrecht. Welche Chancen und Auswirkungen für Geschäftsmodelle, Portfolios und Aufsichtspraxis sich dabei konkret ergeben, beleuchtet die umfassend aktualisierte 2. Auflage dieses Kommentars. Viele Muster und Formulierungsbeispiele, insb. für die Erstellung bzw. Prüfung eines Verkaufsprospekts und dazugehöriger Dokumente (z.B. VIB, KIIS oder die Vorgaben zur Anleger-Kenntnisprüfung ), unterstützen Sie bei der sicheren Rechtsanwendung.
Das "Gesetz über elektronische Wertpapiere" (eWpG) ist für das Finanzrecht revolutionär und wird auch auf viele Branchen abseits der Finanzindustrie weitreichende Auswirkungen haben. War bislang beispielsweise für Unternehmensfinanzierungen im Wertpapierrecht zwingend eine körperliche Urkunde vorgeschrieben, darf künftig auch auf Blockchain-Technologie gesetzt werden. Der Berliner Kommentar eWpG bietet Ihnen neben detaillierten Kommentierungen zu allen grundlegenden Neuregelungen auch Erläuterungen weiterer Vorschriften mit eWpG-Bezug aus DepotG, KWG, FinDAG, WpPG, KAGB und SchVG. Pflichtlektüre für alle, die die digitale Zukunft des Wertpapiers und des deutschen Finanzplatzes aus juristischer Perspektive mitgestalten.
Ein Wechsel von leistungsorientierten Betriebsrentenzusagen zur reinen Beitragszusage kann bestehende Hemmnisse in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) überwinden und dadurch zu einer weiteren Verbreitung der bAV beitragen. Diese Arbeit untersucht, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Wechsel, unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Rahmens der bAV, möglich ist und fasst die gewonnenen Erkenntnisse in Gestaltungsempfehlungen für die Praxis zusammen.
Wiederkehrende Ereignisse, wie Geburtstage, Jahrestage oder regelmäßige Veranstaltungen, werden nicht mehr vergessen - dafür sorgt dieser mit schönen Aquarellen versehene immerwährende Kalender. Darüber hinaus bietet er Ihnen jeden Tag die Gelegenheit, sich über ein sinniges Zitat zu freuen.