Die Regelungswut der Deutschen ist legendär. Wir versuchen, alles durch ein Gesetz zu regeln, was sich regeln lässt, niemand vermag mehr die Anzahl unserer Gesetze zu zählen. Die Folge ist eine Flut von Verwaltungsanweisungen zur Interpretation des Gesetzes, was wiederum eine Flut von Rechtsstreiten vor den Gerichten nach sich zieht. Und wenn dann ein Urteil nicht im Sinne der Macher des Gesetzes ausfällt, wird das Gesetz eben wieder geändert. So nährt sich das System selbst. Ralf Sikorski, passionierter Stilblütensammler, hat lesenswerte Urteile zusammengetragen. Jedes Urteil eine Stilblüte ganz eigener Art.
Die Arbeit widmet sich grundlegenden Fragen, die sich aus dem Phänomen digitaler Inhalte für das Zivilrecht ergeben. Zu diesen gehört bereits die nach deren Rechtsnatur. Gibt es Eigentum oder ein diesem ähnliches Recht an ihnen und welchen Umfang hat ein solches? Ebenso wird untersucht, inwiefern sich Verträge über den Download von und den Zugang zu digitalen Inhalten in die Systematik des Besonderen Schuldrechts einfügen. Hiermit will die Arbeit einen Beitrag zur Debatte um die Aktualität des BGB im 21. Jahrhundert leisten.