Das vom Verständnis bilateraler Geschäftsbeziehungen geprägte Kartellrecht sieht sich durch digitale Märkte prägende ökonomische Charakteristika mit diversen Herausforderungen konfrontiert. Die Arbeit untersucht, ob die Missbrauchsvorschriften des deutschen und europäischen Kartellrechts damit umzugehen in der Lage sind und wie sich wettbewerblich bedenkliche Praktiken ausbeuterischer und behindernder Natur auf digitalen Märkten in die kasuistisch geprägte Fallgruppensystematik einfügen lassen.