Die Arbeit behandelt die Frage, inwieweit das Haftungsrisiko des Geschäftsführers in der Insolvenz der GmbH zur Reduzierung des Insolvenzrisikos der ungesicherten Gläubiger dient bzw. dienen soll. Die Untersuchung zeigt auf, dass die gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Regelungen zur Risikoübernahme, insbesondere
64 GmbHG a.F. und
15a InsO, zu harmonisieren sind, damit der Geschäftsführer nur für das von ihm zu verantwortende Insolvenzrisiko der ungesicherten Gläubiger einzustehen hat.
Digitale Rollenspiele wirken sich auf die Persönlichkeitsentwicklung ihrer SpielerInnen aus. Katharina Mittlböck setzt sich damit und mit dem Akt des Spielens aus psychoanalytischer Sicht auseinander. Ihre Erkenntnisse bilden eine Basis für ein besseres Verständnis des gesellschaftlich relevanten Phänomens "Digitales Rollenspiel" sowie für die künftige Entwicklung psychoanalytisch-pädagogischer Konzepte in den Bereichen Bildung und Therapie.
Im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit steht die Professionalisierung Lehramtsstudierender über eine Anregung von Reflexionen zu inklusiver Unterrichtspraxis. Hierfür wurde ein Lehr- und Lernformat entwickelt, in dem sich Lehramtsstudierende forschend mit fremden Fällen aus der inklusiven Unterrichtspraxis auseinandersetzen, da sowohl Fallarbeit als auch Forschendes Lernen als Ansatzpunkte zur Anregung von Reflexionen gelten. Zur empirischen Untersuchung werden Textfallvignetten im Prä-Post-Design eingesetzt, um Erkenntnisse über die Veränderungen bzw. Entwicklungen in den Reflexionen der Lehramtsstudierenden zu gewinnen.
Rechnungslegung, Einkünftezurechnung, Überschussermittlung: Die ertragsteuerlichen Auswirkungen von der Gründung bis zur Beendigung der Gesellschaft ausführlich erläutert bietet Ihnen "Die vermögensverwaltende Personengesellschaft".
Der Hamburger »Staatsvertrag mit Muslimen« vom 13.11.2012 ist als kooperationsrechtlicher Vertrag sui generis kein Staatskirchenvertrag im engeren Sinne. Obwohl die Religionsgemeinschaftseigenschaft der Verbände festgestellt worden ist, verbleiben Rechtsfragen betreffend die Erteilung von Religionsunterricht, wie die Kooperationsfähigkeit des DITIB-Landesverband Hamburg angesichts seiner Anbindung an den türkischen Staat. Die Vereinbarung leitet die »Generation des 3, 5« des Vertragsstaatskirchenrechts ein.