Setzen Sie auf dieses seit vielen Jahren bewährte Arbeitsmittel: Das Kontrollbuch dient der schriftlichen Bestätigung durchgeführter Maßnahmen für jeden Einrichtvorgang von Pressen durch Einrichter, die sich selbst kontrollieren. Es enthält die Anforderungen nach Kapitel 2.3 "Pressen der Metallbe- und -verarbeitung" der DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" zum Einrichten sowie einen kurzen Überblick, was vor, während und nach den Einrichtarbeiten zu beachten ist. Zur Dokumentation finden Sie zudem Formulare für die schriftliche Bestätigung der durchgeführten Maßnahmen durch den Einrichter. Es wurde im Wesentlichen für Pressen der Metallbearbeitung konzipiert, kann jedoch auch bei der Selbstkontrolle nach dem Einrichten anderer Pressen verwendet werden.