179a AktG normiert für Gesamtvermögensgeschäfte einer AG eine systemfremde Beschränkung des für Handelsgesellschaften grds. geltenden Grundsatzes der unbeschränkten und unbeschränkbaren Vertretungsmacht. Im Jahr 1995 erweiterte der BGH den Normanwendungsbereich auf das Personengesellschaftsrecht. Die vorliegende Arbeit belegt, dass es eines solch rechtsformübergreifenden Rückgriffs auf
179a AktG nicht bedarf.
Seit Freuds Konzept der psychischen Bisexualität ist für die Psychoanalyse klar, dass jeder Mensch sowohl auf der psychischen als auch auf der körperlichen Ebene gegengeschlechtliche Anteile besitzt. Dennoch fordert die aktuelle Debatte um Transidentität das psychoanalytische Denken in besonderer Weise heraus. Wie kann die tief empfundene geschlechtliche Inkongruenz ohne Pathologisierung oder vorauseilende Affirmation verstanden werden? Auf diese und weitere Fragen möchten die Autor*innen Antworten finden.
Immersive abstraction from a young contemporary master Studied and deliberate creation of form Collection of recent work from this rising US star
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