Innerbundesstaatliche Kooperation zwischen Bund und Ländern insbesondere durch Abschluss von Verwaltungsabkommen ist seit Jahrzehnten üblich, zugleich aber auch rechtlich sehr problematisch. Anhand der Herleitung einer grundsätzlich den Regierungen von Bund und Ländern zustehenden Kooperationshoheit entwickelt die Arbeit drei Fallgruppen der Verwaltungsabkommen, um die kompetenziellen sowie insbesondere gewaltenteiligen Grenzen dieses innerbundesstaatlichen Kooperationsmittels aufzuzeigen.