Vor dem Hintergrund der Erkenntnis, dass die Unternehmensmitbestimmung als gleichrangiges Grundrecht neben der Tarifautonomie in Art. 9 Abs. 3 GG verankert ist, werden im Rahmen der vorliegenden Arbeit die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die einfachgesetzliche Ausgestaltung der Unternehmensmitbestimmung durch das MitbestG herausgearbeitet. Diese bilden sodann die Grundlage der verfassungskonformen Auslegung des mitbestimmungsgesetzlichen Gewerkschaftsbegriffes. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine kritische Auseinandersetzung mit dem Konzept des »einheitlichen Gewerkschaftsbegriffes«.
Diese Arbeit untersucht die Begünstigung von gestaltenden Akteuren im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts. Dazu werden die gesetzlich geregelte Betriebsratsbegünstigung und die gesetzlich nicht geregelte Gewerkschaftsbegünstigung gegenübergestellt, um für diese rechtliche Antworten zu entwickeln. Im Zuge dessen werden »illegale« und legitime Begünstigungsformen voneinander abgegrenzt, der bestehende Sanktionsmechanismus und dessen Lücken herausgearbeitet und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.