»Soviel ist gewiss dass jezt ein toter schatz vom grössten reichtum gehoben ist.«
Stefan George an Gundolf
Die Beschäftigung mit der italienischen Sprache und Literatur geht bis in die Jugendzeit Georges zurück; Abschriften zweier Sonette Petrarcas schon aus der Schulzeit sind überliefert. Doch erst 1900 beginnt George, ausgewählte Stellen aus dem Weltgedicht Dantes ins Deutsche zu bringen.
Im Zentrum Bernard Shaws Anliegens stehen nun nicht mehr, wie bei den früheren Werken, Kritik an den gesellschaftlichen Bedingungen und Aufruf zur Veränderung der äußeren Welt, sondern die inneren Möglichkeiten und notwendigen Bewußtseinsveränderungen des einzelnen, der seine Chance zur individuellen Erfahrung ergreifen muß, um die vitalisierende Kraft des eigenen Lebens zu spüren, die wir als Glück empfinden.
Im Gespräch mit dem Philosophen Guy Lardreau gibt Duby hier Auskunft über seine Vorstellungen von Geschichte und über die theoretischen und methodischen Grundlagen der Geschichtswissenschaft; er umreißt seine Sicht der Entwicklungen in der historischen Wissenschaft dieses Jahrhunderts, erläutert die Motive und Grundgedanken seiner wichtigsten Studien und benennt die persönlichen Motive, die seine Arbeit geleitet haben.
In systematischer Absicht verfolgen die Autoren die Geschichte des Holismus in der analytischen und der (post-)strukturalistischen Sprachphilosophie von Hilbert und Saussure bis hin zu Derrida und Davidson. In der Konsequenz dieser Darlegung kommt es zu einer weitreichenden Revision sowohl des linguistic turn als auch der neueren Versuche, diesen zugunsten verschiedener Spielarten der Philosophie des Geistes zu verabschieden. "In der Welt der Sprache" zu sein heißt, als sprachlich Handelnde inmitten der sozialen und naturalen Welt zu sein, die für die Beteiligten auf eine besondere Weise zugänglich und bedeutsam wird.
Der Autor überdenkt auf die ihm eigene fulminante Weise tragen wie: Ist die Ehe unvermeidlich? Oder ein Überrest sexueller Sklaverei? Ist sie pathologisch, kriminell oder tatsächlich eine Erhöhung des Daseins zweier freier Individuen? Könnte in einem gegebenen Fall nicht auch die Scheidung eine sakramentale Pflicht sein?