WoGG - Das neue Wohngeldrecht
Produktbeschreibung
Leistungsverbesserungen beim Wohngeld§§Mit den Leistungsverbesserungen ab 1. Januar 2016 erhalten mehr Haushalte als bisher Wohngeld. Insbesondere Familien, Alleinerziehende und Rentner, die bisher auf Existenzsicherungsleistungen (Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter) angewiesen waren, können dann vorrangig Leistungen nach dem neuen Wohngeldgesetz erhalten. Gleichzeitig wird das Prüfungs- und Bewilligungsverfahren durch Generalisierung, Pauschalierung und Neugestaltung der Nachweis- und Mitteilungspflichten gestrafft.§§Wohngeldberechtigung§Begriff des zu berücksichtigenden Haushaltsmitglied§Schnittstellen zu anderen Sozial- und Transferleistungen§Einkommensermittlung§Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung§Antragstellung und Bewilligungsverfahren§§Eingegangen wird dabei auch auf besondere Personengruppen wie Auszubildende, Freiwillig Wehrdienstleistende, Ausländer, Asylbewerber, Geduldete, Heimbewohner, Schwerbehinderte Menschen, Alleinerziehende sowie Kinder von getrennt lebenden Eltern, die zur Betreuung das paritätische Wechselmodell gewählt haben.§§Wohngeldreform 2016:§§Zum schnellen Verstehen der Neuerungen sind die Änderungen im Wohngeldgesetz und in der Wohngeldverordnung mit Unterstreichungen gekennzeichnet. Im Erläuterungsteil wird gesondert auf wichtige Änderungen durch die Reform hingewiesen.§§Diese Arbeitshilfe ist bestens geeignet für Sozial- und Rentenberatungsstellen, für Betreuer hilfebedürftiger Menschen sowie für die Betroffenen selbst. Für Mitarbeiter in Jobcentern, bei Sozialhilfeträgern und in der Wohngeldstelle kommen wegen der Neukonzeption vermehrt Fallprüfungen, Identifzierung von Wechselhaushalten und damit verbunden Erstellung von Prüfungsanträgen zu. Auch sie erhalten einen fundierten Überblick.
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