Selbstversklavung im klassischen römischen Recht
Produktbeschreibung
Nicht nur wer als Sklave geboren oder im Krieg versklavt wurde, konnte statusrechtlich zum Sklaven werden. Die klassischen Rechtsquellen kennen vereinzelt weitere Fälle, in denen zumindest die Berufung auf die Freiheit im Statusprozess verwehrt wurde. Zum Beispiel zählt Marcian noch denjenigen auf, der sich in einem Alter von über zwanzig Jahren in die Sklaverei verkaufen ließ, um am Kaufpreis zu partizipieren.
Aber konnten sich freie Personen auf diese Weise auch selbst versklaven? Und warum sollte sich jemand freiwillig in die Sklaverei begeben?
Im Fokus des rechtlichen Teils der Arbeit steht eine detaillierte Analyse der klassischen Rechtsquellen, insbesondere zum Fall des Verkaufs, um am Kaufpreis zu partizipieren (ad pretium participandum), und zum Fall des Verkaufs, um Geschäftsführer zu werden (ad actum gerendum). Nach einer Analyse insbesondere nichtjuristischer Quellen im zweiten Teil werden die Quellen in einem dritten Teil zusammengeführt, um Antworten auf die teils juristischen, teils sozialhistorischen Fragen zu geben.
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