Zum Verhältnis von Unterlassungsanspruch und Rückrufanspruch
Produktbeschreibung
Es ist allgemein anerkannt, dass der Unterlassungsschuldner zur Erfüllung des Unterlassungstitels tätig werden muss, wenn die Untätigkeit einer Fortsetzung der Verletzungshandlung gleichkäme. Umstritten ist, ob der Unterlassungsschuldner auch zu Rückrufhandlungen verpflichtet ist, die die Sphäre selbständiger Dritter berühren. Der Autor untersucht, ob eine Ausdehnung der Unterlassungspflicht auf eine Rückrufpflicht zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes aus Gläubigersicht erforderlich ist und ob die Ausweitung der Unterlassungspflicht zu einer Effizienzsteigerung des Unterlassungsanspruchs führt. Darüber hinaus wird die Rückrufpflicht des Unterlassungsschuldners in verschiedenen Vertriebskonstellationen untersucht.
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