Das Verbot der Kollektivausweisung nach Art. 4 Protokoll Nr. 4 EMRK
Produktbeschreibung
Seit dem Inkrafttreten von Art. 4 Protokoll Nr. 4 EMRK am 2. Mai 1968 hat sich das Verbot der Kollektivausweisung von einem Symbol gegen die Massenausweisungen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu einem bedeutenden Instrument des Ausweisungsschutzes in Europa entwickelt. Anselm Zölls zeichnet die Entwicklung in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nach und ordnet sie methodisch ein. Er zeigt auf, dass sich das Kollektivmerkmal der Ausweisung allein durch die fehlende Prüfung der individuellen Umstände der ausgewiesenen Person bestimmen lässt. Das Verbot der Kollektivausweisung enthält demnach ein Recht auf Einzelfallprüfung. Dieses Recht findet auf jede Maßnahme eines Konventionsstaats Anwendung, die einen Ausländer unter seiner Hoheitsgewalt zwingt, ein Staatsgebiet zu verlassen oder daran hindert, ein Staatsgebiet zu erreichen.
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