Covid-19-Abmilderungsgesetze
Produktbeschreibung
Zum Werk
Mit inzwischen zwei Gesetzen zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 und vom 15. Mai 2020 nimmt der Gesetzgeber tiefe Einschnitte in eine Reihe von Rechtsbereichen vor:Insolvenzrecht
Gesellschaftsrecht
Mietrecht
Darlehensrecht
Dauerschuldverhältnisse
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Benutzungsverträge
Vorteile auf einen Blick
hoch aktuelle Kommentierung
geschrieben von erfahrenen Praktikern
gerade jetzt ist Orientierung unabdingbar
Hinweise zur Haftungsvermeidung bei Beratern
sämtliche Neuerungen durch die "Abmilderungsgesetzgebung" umfasst
Berücksichtigung bisheriger Rechtsprechung und Literatur zu COVID-19
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Insolvenzverwalter, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmer.
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