Anwälte des Autors
Produktbeschreibung
Erika Thomalla schildert die Geschichte der modernen Herausgeberschaft vom frühen 18. bis zum späten 19. Jahrhundert.
Gottsched, Lessing, Schlegel, Wieland oder Tieck waren nicht nur Autoren, sondern auch Herausgeber. Sie haben Texte von Freunden, unbekannten Nachwuchstalenten oder verstorbenen Schriftstellern bearbeitet und veröffentlicht. Sie nutzten Editionen als kulturpolitisches Kapital, etwa zur Empfehlung bei einem Patron, wie zur Bewerbung um eine Stelle am Hof oder an der Universität.
Erika Thomalla erzählt die bisher ungeschriebene Geschichte der modernen Herausgeberschaft vom frühen 18. bis zum späten 19. Jahrhundert und zeigt, dass die Tätigkeit von Editoren in der neueren Literaturgeschichte alles andere als sekundär, sondern maßgeblich an der Konstitution eines nationalen Kanons sowie neuer Werk-, Autorschafts- und Literaturkonzepte beteiligt ist. Der Herausgeber ist die Instanz, die Texte auswählt, kürzt, umschreibt oder ergänzt, anordnet, rahmt, präsentiert, bekannt macht und zum Druck befördert. Erst durch solche editorialen Verfahren nimmt Geschriebenes jene scheinbar authentische überzeitliche Form an, die es als tradierungswürdigen, klassischen oder originellen Text lesbar macht. Herausgeber machen Texte allererst zu Werken eines Autors oder eines Autorenkollektivs.
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