Aushangpflichtige Gesetze 2012 Öffentliche Verwaltung
Produktbeschreibung
Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer§Arbeitgeber, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Arbeitsschutzgesetze an geeigneter Stelle, zum Beispiel am "schwarzen Brett" oder beim Personalbüro, zugänglich machen, erfüllen die vom Gesetzgeber vorgegebene Fürsorgepflicht; sie vermeiden auch Geldbußen und etwaige Schadensersatzansprüche der Beschäftigten.§Alle wichtigen Vorschriften im Überblick:§Arbeitssicherheit§Arbeitsschutz, Jugendarbeitsschutz§Arbeitszeit, Teilzeit und Befristung§Elternzeit§Entgeltfortzahlung§Gleichbehandlung§Kündigungsschutz§Mutterschutz §Pflegezeitgesetz§Urlaub §Enthalten sind auch die für Richterinnen und Beamtinnen von Bund, Ländern, Gemeinden und sonstigen unter der Aufsicht des Staates stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts verbindlich auszulegenden Mutterschutzverordnungen.
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