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Parteiengesetz (PartG), Kommentar

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Ihre Kundenmeinung hinzufügen Artikelnummer 1030199 Veröffentlicht am 29.05.2008
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Verlag Beck Juristischer Verlag Bindung Hardcover ISNB / EAN 9783406575310 von Jörn Ipsen

Produktbeschreibung

Das Parteiengesetz bildet den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit der politischen Parteien. Dies gilt nicht nur für die Bundes- oder Landesverbände, sondern ebenso für die nachgeordneten Gliederungsebenen wie Orts- oder Kreisverbände.§Darüber hinaus enthält das Parteiengesetz rechtliche Vorgaben für die Buchführungs- und Rechenschaftspflichten der politischen Parteien, die für alle Gliederungen mit eigenständiger Kassenführung verbindlich sind und deren Missachtung strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen kann.§Schließlich finden sich im Parteiengesetz die vielfach geänderten Regelungen über die Voraussetzungen und die Höhe eines Anspruchs auf Teilhabe an der staatlichen Parteienfinanzierung. Gleichwohl fehlt es 40 Jahre nach dem In-Kraft-Treten des Parteiengesetzes noch immer an einer zusammenhängenden Kommentierung. Diese Lücke schließt der vorliegende Kommentar.§Unter der Federführung von Prof. Dr. Jörn Ipsen, haben sich fünf Autoren zusammengefunden und eine Kommentierung vorgelegt, die das Recht der politischen Parteien wissenschaftlich aufbereitet und in ihren verfassungsrechtlichen Rahmen einordnet. Damit wird erstmalig eine verlässliche Hilfestellung bei der Bewältigung rechtlicher Fragen in der täglichen Arbeit politischer Parteien und ihrer Untergliederungen geboten.§Bearbeitet von Prof. Dr. Jörn Ipsen, Direktor des Instituts für Kommunalrecht der Universität Osnabrück, Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs; Prof. Dr. Heike Jochum, Direktorin des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Universität Osnabrück; Rechtsanwalt Prof. Dr. Thorsten Koch, Universität Osnabrück; Prof. Dr. Frank Saliger, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Bucerius Law School, Hamburg; Dr. Katrin Stein, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Kommunalrecht der Universität Osnabrück.§Für Verfassungs-, Steuer- und Strafrechtler, Politiker, Interessenverbände, Journalisten, Politologen und engagierte Bürger.


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