Grund und Grenzen der deutschen Strafgewalt bei der »Bekämpfung« der Seepiraterie durch Streitkräfte insbesondere auf Hoher See und in fremdstaatlichen Küstengewässern
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Der Einsatz von Streitkräften zur Bekämpfung der Seepiraterie auf Hoher See oder in fremden Gewässern lässt sich in Teilen als Ausübung extraterritorialer Strafgewalt darstellen und rechtfertigen.
Mit Streitkräften gegen Straftäter? Über die Strafverfolgung von Piraten durch Soldaten