Die Untersuchung analysiert die Befugnis des Bundeskartellamts, erhebliche und fortwährende Störungen des Wettbewerbs mit beliebigen verhaltens- oder strukturorientierten Maßnahmen bekämpfen zu können. Sie zeigt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Eingriffsermächtigung auf, die beliebige Eingriffe in den Markt ermöglicht.