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Reception of the 'Limited liability company (GmbH)'

55,00 €
The limited liability company (GmbH) was created by the German legislature in 1892 as a company form without any historical forerunners or suggestions from comparative law. It brought about a readjustment of the relationship between the chance of profit and the liability risk. However, criticism from the jurisprudence that had not been included in the quick legislative process was also heard from the start. As early as 1892, Levin Goldschmidt expressed concern that the GmbH would replace 'principally more solid forms of company'. However, this criticism did not prevent the company form of the GmbH from being adopted in numerous European countries, or at least seriously considering its reception. The path of the GmbH to becoming Europe's most important corporate form
VermAnlG

164,00 €
Um Informationsgrundlagen der Anleger zu verbessern und die Aufsicht und ihre Befugnisse zu stärken, ist das Vermögensanlagenrecht zuletzt mit vielseitigen Neuregelungen in Bewegung geblieben. Für Schwarmfinanzierungsdienstleister und neue grenzüberschreitende Finanzierungsperspektiven vereinheitlicht zudem die ECSPR künftig das Aufsichtsrecht. Welche Chancen und Auswirkungen für Geschäftsmodelle, Portfolios und Aufsichtspraxis sich dabei konkret ergeben, beleuchtet die umfassend aktualisierte 2. Auflage dieses Kommentars. Viele Muster und Formulierungsbeispiele, insb. für die Erstellung bzw. Prüfung eines Verkaufsprospekts und dazugehöriger Dokumente (z.B. VIB, KIIS oder die Vorgaben zur Anleger-Kenntnisprüfung ), unterstützen Sie bei der sicheren Rechtsanwendung.
Der Wechsel zur reinen Beitragszusage.

139,90 €
Ein Wechsel von leistungsorientierten Betriebsrentenzusagen zur reinen Beitragszusage kann bestehende Hemmnisse in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) überwinden und dadurch zu einer weiteren Verbreitung der bAV beitragen. Diese Arbeit untersucht, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Wechsel, unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Rahmens der bAV, möglich ist und fasst die gewonnenen Erkenntnisse in Gestaltungsempfehlungen für die Praxis zusammen.
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