Der »siebzigste Geburtstag« des Bundesverfassungsgerichts bietet Anlass, seinen Reformbedarf zu reflektieren. Teil 1 vermisst das Gericht in Perspektive vier wissenschaftlicher Disziplinen. Teil 2 prüft Reformbedarf für Richterwahl, Verfassungsbeschwerden, Verhältnis zwischen Verfassungsrichtern und ihren wissenschaftlichen Mitarbeitern sowie das Institut Amicus curiae. Teil 3 diskutiert Legitimationsaspekte des Gerichts, die aktuell Gegenstand intensiv geführter Diskussionen sind.
Die Autorin vergleicht das in Deutschland mit der im Jahr 2021 verabschiedeten Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts neu eingeführte gesetzliche Ehegattenvertretungsrecht im Gesundheitsbereich mit den entsprechenden gesetzlichen Angehörigenvertretungsrechten in Österreich und der Schweiz. Außerdem prüft sie die neu eingeführte Vorschrift kritisch und erklärt sie für unvereinbar mit dem verfassungsrechtlich verankerten Recht auf Selbstbestimmung und den Vorgaben der UN-BRK.